4 einfache Schritte zur Beibehaltungsurkunde


Ihr kostenloses Beratungsgespräch
In einem ausführlichen Beratungsgespräch eruieren wir Ihre generellen Aussichten auf eine Beibehaltung. Nach Prüfung aller Umstände werden unsere Rechtsanwälte entscheiden, ob Sie sich für einen Beibehaltungsantrag qualifizieren.
In diesem Gespräch werden wir auch über die Kosten und unsere Gebühren sprechen.
Wenn Sie sich bei uns melden, gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Das erste Beratungsgespräch ist für Sie kostenfrei!

Schicken Sie uns Ihre Informationen zu
Sie müssen uns nur die erforderlichen Unterlagen und Informationen zusammentragen und zuschicken
Hierfür erhalten Sie nach unserer Beauftragung eine detaillierte Liste mit den Unterlagen, die wir für das Verfahren benötigen.
Für das leichtere Verständnis senden wir Ihnen auch einige Beispielantworten und Musterdokumente.

Ein erfahrener Rechtsanwalt übernimmt das Verfahren
Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, erstellen unsere Rechtsanwälte Ihren Beibehaltungsantrag, reichen diesen bei der zuständigen Behörde ein und kümmern sich um das gesamte Verfahren.

Die Entscheidung der Behörde
Nachdem die Behörde Ihrem Antrag stattgegeben hat, wird Ihnen in der Regel direkt von dieser eine Rechnung für die Verwaltungsgebühr zugeschickt. Sobald Sie diese Gebühr bezahlt haben, können Sie Ihre Beibehaltungsurkunde abholen oder sich per Post zuschicken lassen.
Die Urkunde ist grundsätzlich für zwei Jahre gültig. Das heißt, Sie haben dann zwei Jahre Zeit, die U.S.-ameikanische, kanadische oder australische Staatsangehörigkeit, je nachdem, was beantragt wurde anzunehmen.
Sollten Sie noch irgendwelche Fragen haben oder Unklarheiten bestehen, setzen Sie sich via E-Mail oder telefonisch mit uns in Verbindung.
Kontaktieren Sie uns
Die Informationen auf diesen Seiten stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen lediglich als Überblick. Verbindliche Auskünfte bedürfen der Berücksichtigung der Umstände eines jeden Einzelfalls. Ein Dienstleistungsverhältnis entsteht und Haftung wird erst übernommen, nachdem wir ausdrücklich eine Mandatsübernahme erklärt haben.