Doppelte Staatsbürgerschaft

...that´s what we do!


FAQ

1Was passiert, wenn ich eine andere Staatsbürgerschaft ohne eine Beibehaltungsgenehmigung annehme?

Das deutsche Staatsangehörigengesetz bestimmt, dass jeder Deutsche, der freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt, automatisch die Deutsche verliert. Sie merken von dieser Rechtsfolge ersteinmal nichts, Sie haben ja Ihren deutschen Pass und den nimmt Ihnen auch keiner weg. Wenn dieser aber einmal abgelaufen ist und Sie einen neuen Pass beantragen, werden Sie gefragt, ob Sie jemals eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben. Dies müssen Sie dann mit "Ja" beantworten und die Behörde wird Ihnen keinen neuen deutschen Reisepass ausstellen! Wenn Sie die Frage aber mit "Ja" beantworten und der Behörde eine Beibehaltungsgenehmigung vorlegen, werden Sie einen neuen Pass bekommen.

2Wer benötigt eine Beibehaltungsgenehmigung?

Jeder deutsche Staatsangehörige, der freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt, aber die Deutsche nicht verlieren will, benötigt eine Beibehaltungsgenehmigung. Sollten Sie diese andere Staatsangehörigkeit für sich und Ihre Kinder beantragen, dann benötigen auch Ihre Kinder eine Beibehaltungsgenehmigung.

3Ich habe keinen Nachteil. Kann ich trotzdem eine Beibehaltungsgenehmigung bekommen?

Sie kennen Ihre Nachteile möglicherweise nur nicht! Wenn Sie mit einem erfahrenen Rechtsanwalt sprechen, der sich sehr gut mit Beibehaltungsgenehmigungen auskennt , wird er höchst wahrscheinlich Nachteile finden, die auf Sie und Ihre persönliche Situation zutreffen. Bevor Sie sich gegen einen Beibehaltungsantrag entscheiden sollten, sollten Sie sich mit einem erfahrenen Rechtsanwalt besprechen. Bei uns ist ein ausführliches Beratungsgespräch kostenlos.

4Wann muss ich die Beibehaltungsgenehmigung beantragen?

Um die deutsche Staatsangehörigkeit nicht zu verlieren, müssen Sie die Beigehaltungsgenehmigung erhalten haben, bevor Sie eine andere Staatsangehörigkeit annehmen. Die U.S., kanadische oder australische Staatsangehörigkeit erhalten Sie mit der Einschwörung. Sobald Sie den Schwur geleistet haben, sind Sie formell U.S. amerikanischer, kanadischer oder australischer Staatsbürger. Sollten Sie zum Zeitpunkt dieser Einschwörung keine Beibehaltungsgenehmigung haben, verlieren Sie automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, auch wenn Sie die Beibehaltungsurkunde schon beantragt haben und später erhalten sollten!

5Wie lange dauert das Verfahren?

Vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Aushändigung der Beibehaltungsurkunde vergehen in der Regel 3 bis 6 Monate. Sollten Sie eine andere Staatsbürgerschaft schon beantragt haben, ist es für eine Beibehaltung aber noch nicht zu spät. Sie können den Termin zur Einschwörung hinausschieben bis Sie Ihre Beibehaltungsgenehmigung erhalten haben.

6Gibt es eine Garantie für den Erhalt der Beibehaltungsgenehmigung?

Nein. Als Rechtsanwälte sind wir Dienstleister und versuchen unser Bestes, Ihre Interessen zu vertreten. Wir können aber keine Resultate versprechen oder garantieren.

7Wie hoch sind die Kosten und sind diese gerechtfertigt?

In den U.S.A. rechnen die meisten Anwälte ihre Tätigkeit nach Stundensätzen ab. Achtung! Wir haben erlebt, dass die Bearbeitung eines Beibehaltungsantrags schnell mehrere Tausend Dollar kosten kann! Rechtsanwaltsgebühren sind aber leider auch nicht zu vermeiden. Wir leben von unserem Honorar und bieten dafür unseren Einsatz und unser Wissen, das wir uns mühsam in jahrelanger Aus- und Fortbildung angeeignet haben. Zudem profitieren Sie von unserer Berufserfahrung. Die Rechtsanwaltskammer schreibt uns vor, dass das Honorar angemessen sein muss, was auch bedeutet, dass wir nicht unverhältnismäßig billig sein dürfen und Rechtsbeistand zum Dumpingpreis anbieten können. Aber wir dürfen unsere Dienste kostengünstig anbieten. Und das tun wir!



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